Erfahren Sie hier wichtige Informationen zum Antrag und Erhalt der Schülerfahrkarten:
Anträge:
Sekundarstufe I (Klasse 5-10)
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten muss bei Bedarf in der Schulverwaltung abgegeben werden, wo die Richtigkeit der Angaben nochmals mit Unterschrift bestätigt wird. Im Anschluss erfolgt die Weiterleitung an die Kreisverwaltung Altenkirchen, wo über diesen Antrag entschieden wird.
Sekundarstufe II (Oberstufe)
Bitte beachten Sie, dass in der Sekundarstufe II die Gewährung der Fahrtkostenübernahme vom Einkommen abhängig ist. Der Antrag muss jährlich gestellt werden und spätestens bis Anfang Mai mit dem Einkommensteuerbescheid in der Schulverwaltung abgegeben werden. Im Anschluss erfolgt die Weiterleitung an die Kreisverwaltung Altenkirchen, wo über diesen Antrag entschieden wird.