Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (MSS) ist die Gewährung der Fahrtkostenübernahme vom Einkommen abhängig. Die Anträge (grün) werden spätestens Anfang Mai eines jeden Jahres an jeden Fahrschüler des 10. Schuljahres für das Folgeschuljahr ausgegeben.
Die Personensorgeberechtigten bzw. der/die Schüler/-in entscheiden, ob die Einkommensgrenzen, die im Antrag genannt
werden, nicht überschritten werden und ob ein Antrag gestellt werden kann.
Sollten die Einkommensgrenzen überschritten werden, müssen die Eltern die Fahrtkosten ab der MSS 11 für ihre/n Tochter/Sohn selbst tragen.
Eine Bitte der Verkehrsunternehmen an alle Selbstzahler:
Der Bestellschein für die Kundenkarte zum Erwerb der Schülerfahrkarte sollte vor Beginn der Sommerferien bei dem zuständigen
Verkehrsunternehmen gestellt werden.
Bei verspätet eingehenden Anträgen kann ein Vorliegen der Schülerjahreskarte zum Schuljahresbeginn nicht garantiert werden.