I. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
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Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler der zur Zeit 8. Klassen und 9. Klassen. Ein(e) Teilnehmer(in) sollte spätestens in
den kommenden 12 Monaten 15 Jahre alt werden.
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Ohne Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten ist keine Teilnahme möglich!
Grundausbildung in Erster Hilfe über 8 Doppelstunden (wird kostenlos angeboten - bitte nachfragen!)
Sehtest
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Hinweise zum Versicherungsschutz: Die AG ist als Schulveranstaltung von der Schulleitung genehmigt - daher ist entsprechender Versicherungsschutz
gewährleistet.
II. ORGANISATORISCHER RAHMEN
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Leitung/Prüfung: StR Daniel Schneider
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Zeitpunkt:
geblockter Theorieunterricht am frühen Nachmittag, ca. ab 13.15 Uhr
(nach Absprache!); Praxisunterricht als Blockveranstaltung im Gruppenunterricht
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Praxis und Theorie: Das Schwergewicht wird am Anfang auf der Seite der Praxis liegen. Die Praxisstunden
werden
im KleingruppenGruppenunterricht abgehalten.Mitte/Ende November wird die Theorie dann mehr in den Vordergrund
rücken.
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Kosten:
In der Teilnahmegebühr
(30€) sind alle Kosten (Unterrichtsmaterialien sowie Wartung- und
Gemischkosten enthalten
Zusätzlich fallen Kosten für die Theorieprüfung beim TÜV an, die vor
Ort erhoben werden.
Die Kursgebühr wird mit Abgabe der „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten“ (Anmeldung)
fällig.
III. ABLAUF DER AUSBILDUNG
Dauer: ca. 10 – 12 Wochen
Theorie und Praxis greifen eng ineinander. Neben der Teilnahme an der theoretischen Ausbildung ist der/die
Teilnehmer/in verpflichtet, im Laufe der Ausbildung mindestens 90 Minuten praktische Ausbildung mit dem Mofa zu absolvieren. Die
praktische Ausbildung findet ausschließlich auf dem zu diesem Zweck abgesperrten Schulhof („Schonraum“) mit schuleigenen Schaltmofas und Mofa-Rollern statt.
IV. PRÜFUNG UND
PRÜFBESCHEINIGUNG
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Seit Juli 2012 gilt die Vorschrift, dass alle Theorieprüfungen beim TÜV abgenommen werden. Die Schülerinnen und
Schüler erhalten daher nach Abschluss des Kurses eine offizielle Bescheinigung zur Vorlage beim TÜV. Die Anmeldung beim TÜV geschieht individuell von Seiten der Teilnehmerin / des
Teilnehmers. Es ist darauf zu achten, dass der Zeitraum zwischen Prüfung und dem 15. Geburtstag nicht länger als 3 Monate ist.
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Der praktische Prüfungsteil beinhaltet Parcoursübungen auf dem Schulhof. Sollte die Schülerin / der Schüler große
Schwächen beim Führen des Mofas zeigen, ist ggf. eine weiter praktische Unterrichtseinheit notwendig.
V. ANWESENHEIT
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Bei der AG handelt es sich um eine Unterrichtsveranstaltung, bei der Anwesenheitspflicht besteht: Jedes Fehlen ist schriftlich durch die Erziehungsberechtigten zu entschuldigen.
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Ich behalte mir im Einzelfall die Entscheidung vor, bei häufigem Fehlen (drei oder mehr Doppelstunden) den betreffenden Schüler bzw. die
betreffende Schülerin von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Es besteht auf Wunsch dann die Möglichkeit, den Kurs im folgenden Schuljahr kostenfrei (mit den bereits erworbenen
Materialien) zu wiederholen.
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Ich bitte die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die an der AG teilnehmen wollen, Ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass eine einmal begonnene
Ausbildung auch beendet und nicht mitten im Schuljahr abgebrochen werden sollte! Besten Dank!
VI. EINWEISUNG AN DEN FAHRZEUGEN UND
REGRESSANSPRÜCHE
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An jedem Fahrzeug (Schaltmofa, Roller etc.) erhält der Schüler eine getrennte individuelle Einweisung mit überwachter Einzelfahrt. Sollte
eines der Fahrzeuge ohne Einweisung und ohne Geheiß der Lehrkraft in Betrieb gesetzt werden, so ist ein dann verschuldeter Unfall kostenersatzpflichtig. (Anm.: Gegebenenfalls ist der entstandene Schaden über eine Privathaftpflichtversicherung der
Eltern abgedeckt.)
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Gleiches gilt für Fahrmanöver (z.B. „Rasen“ trotz dauernder Anmahnungen zum Langsamfahren!), die von der Lehrkraft nicht geduldet und
gebilligt sind. Sollte eines der Fahrzeuge dann durch einen Unfall zu Schaden kommen, so ist Schadenersatz zu leisten.